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Aktuelles aus der Personalverrechnung
BMF-Erlass zu Zinserhöhung
Mit Wirkung von wurde der Basiszinssatz um weitere 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 3,88 % erhöht.
Das BMF hat daher mit Wirkung von (, 2023-0.665.675, BMF-AV 2023/108) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- undBeschwerdezinsen liegt 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und beträgt somit 5,88 %.
Hinweis: Ab beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2022 zu laufen. Angesichts der hohen Zinsen droht die Bagatellgrenze von 50 € (§ 205 Abs 2 BAO) sehr rasch überschritten zu werden. Es gilt daher, allfällige Steuernachzahlungen zügig abzuschätzen.
Voraussichtliche Werte für 2024
Wie jedes Jahr um diese Zeit wurden von der ÖGK die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2024 veröffentlicht (ÖGK-Newsletter 10/2023 vom , vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
Die Aufwertungszahl für 2024 beträgt 1,035. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 195,00 € | 202,00 € |
für l... |