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PV-Info 5, Mai 2013, Seite 5

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

Bei näherer Befassung mit der seit 2012 geänderten Fälligkeitsbestimmung für den Urlaubszuschuss im Kollektivvertrag für Handelsangestellte habe ich feststellen müssen: Die auf Ende Juni (früher Ende Juli) vorverlegte Fälligkeit führt dazu, dass es im Fall neuer Dienstverhältnisse zu Situationen kommen kann, in denen es zwangsläufig zu einer Überzahlung an den Dienstnehmer kommt – lassen Sie sich Näheres von Thomas Rauch schildern. Die Bildungskarenz wird ab um eine Bildungsteilzeitmöglichkeit erweitert – Andreas Gerhartl hat Ihnen die neuen Bestimmungen anschaulich aufbereitet, und nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der Bildungskarenz meine ich, dass sich auch die Bildungsteilzeit höchster Beliebtheit erfreuen wird (so zB, um längst fällige Studienabschlüsse zu finalisieren). Wir kommen zwar in der Abrechnung der Abfertigung „alt“ schön langsam aus der Übung, aber es gibt sie doch noch, und Thomas Rauch beschäftigt sich aufgrund jüngster Rechtsprechung mit der Frage, wann Überstunden nicht in das Monatsentgelt einzubeziehen sind. Der VwGH hat erneut entschieden, dass ein lohnsteuer- (und damit lohnnebenkosten-)pflichtiger Vorteil von dritter Seite nur dann vorliegt, wenn ta...

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