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PV-Info 11, November 2012, Seite 17

Freizeit während der Kündigungsfrist („Postensuche“) und Urlaub

PV-Info Redaktion

Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 11. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „ Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Für vor einer Arbeitgeberkündigung vereinbarten Urlaub besteht kein gesonderter Anspruch auf Freizeit zur Postensuche.

Gesetzliche Regelung

Im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber ist wöchentlich eine bezahlte Freizeit im Ausmaß von einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu gewähren, sofern dies vom Arbeitnehmer ausdrücklich verlangt wird (§ 22 AngG und § 1160 ABGB). Dieser Anspruch besteht nicht bei Kündigung durch den Arbeitgeber, S. 18wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung hat.

Die Freizeit steht nur für die gesetzliche Mindestkündigungsfrist und nicht für eine längere freiwillig eingeräumte Kündigungsfrist zu. Angefangene Wochen sind voll zu zählen, sodass im Fall einer Kündigungsfrist von zwei Monaten der Freistellungsanspruch für neun Wochen besteht ( ).

Abweichende Regelungen, die den Arbeitnehmer besserstellen, können im anzuwend...

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