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Änderungen bei der Kurzarbeit
Das Instrument der Kurzarbeit ist ua durch eine Richtlinie des AMS geregelt. Diese Richtlinie wurde rückwirkend per neu gefasst. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen in Tabellenform.
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Thema | Bisherige Regelung | Nunmehrige Regelung |
---|---|---|
Information im Vorfeld | Keine Regelung | Im Vorfeld der Beratung über die Einführung von Kurzarbeit kann das AMS interessierten Betrieben Unterstützung bei der Erstellung des Ausbildungskonzepts anbieten. |
Wirtschaftliche Schwierigkeiten als Voraussetzung für Kurzarbeit | Temporäre wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von externen Umständen. | Unvorhersehbare und vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von externen Umständen. Diese Beschäftigungsschwierigkeiten können sich auf ein einzelnes Unternehmen oder auch auf eine betroffene Branche beziehen (zB Krisen infolge der Auswirkungen von BSE, Vogelgrippe, Terroranschlägen etc). |
Abbau von Alturlauben (= Urlaubsansprüche aus bereits abgelaufenen Urlaubsjahren) als Voraussetzung für Kurzarbeit | Der Arbeitgeber muss sich ernsthaft um den Abbau von Alturlauben (vor Beginn der Kurzarbeit) bemühen. | In begründeten Ausnahmefällen können Alturlaube auch während des K... |