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Für Unternehmen des Fachverbands der Maschinen- und Metallwarenindustrie wurden wie bereits im Vorjahr nach Beschäftigungsgruppen gestaffelte Lohn-/ Gehaltserhöhungen mit Wirkung ab vereinbart:
Mindestlöhne 3,4 %
Mindestgehälter der Beschäftigungsgruppen A bis G 3,4 %, H bis K 3,3 %
Istgehälter der Beschäftigungsgruppen A bis G 3,3 %, H bis I 3,1 %, J bis K 3,0 %
Istlöhne 3,3 %
Lehrlingsentschädigungen 3,4 %
Aufwandsentschädigungen für Angestellte A bis J, M I bis M III Taggeld € 50,10, Nachtgeld € 29,72, ergibt gesamt € 79,82;
Aufwandsentschädigungen K Taggeld € 52,35, Nachtgeld € 29,72, ergibt gesamt € 82,07;
Kollektivvertragliche Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ebenso wie innerbetriebliche Zulagen um durchschnittlich 3 % erhöht.
Die Mindestlöhne der Arbeiter sowie der Lehrlinge im Metallgewerbe werden mit Wirkung von um 3,4 % erhöht, die Istlöhne um 3,2 %, Zulagen sowie Aufwandsentschädigungen um 3 %. Der Zuschlag bei Zeitausgleich für Mehrarbeit infolge der Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit gegenüber der gesetzlichen Normalarbeitszeit laut AZG (38,5 bis 40 Stunden) wird ab von 50 % auf 25 % gesenkt .