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News
Klarstellung zum Zeitpunkt der Erhöhung der U-Bahn-Steuer
Im Gesetz (Wr. LGBl. Nr. 25/2012, ausgegeben am ) ist lapidar geregelt, dass die Erhöhung der Wiener Dienstgeberabgabe per in Kraft tritt . Das Land Wien trifft auf seiner offiziellen Homepage folgende
Differenzierung:
Die Dienstgeberabgabe beträgt € 0,72 pro Dienstverhältnis und angefangene Woche.
Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem , beginnen, muss der neue Steuersatz von € 2,– für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
Für Dienstverhältnisse, die vor dem begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von € 0,72 für diese Woche.
Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von € 0,72.
Der neue erhöhte Steuersatz von € 2,– muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.
EU-Sozialrechts-VO gilt auch für Schweizer und EWR-Bürger
Die VO (EG) 883/2004, in Kraft seit , gilt seit auch für Staatsbürger der Schweiz und seit auch für EWR-Staatsbürger – PV-Info informiert im Detail in der nächsten Ausgabe.