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Neues aus dem grenzüberschreitenden Sozialversicherungsrecht
Seit Jahresbeginn 2012 haben sich einige wesentliche Änderungen in Bezug auf grenzüberschreitende Sozialversicherungssachverhalte ergeben, die im Folgenden dargestellt werden.
SV-Abkommen mit Australien
Mit trat das 2. Zusatzabkommen zum Abkommen der Republik Österreich mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit, BGBl III 169/2011, in Kraft. Dieser bilaterale Vertrag regelt ua auch die Entsendung von Dienstnehmern aus Österreich nach Australien und umgekehrt . Konkret wurde folgende Bestimmung aufgenommen:
„Wird ein Dienstnehmer, der im Gebiet eines Vertragsstaates gewöhnlich beschäftigt wird, vom Dienstgeber mit einer Niederlassung im Gebiet eines Vertragsstaates in das Gebiet des anderen Vertragsstaates entsendet, so gelten die Rechtsvorschriften des ersten Vertragsstaates für diesen Dienstnehmer, als wäre er in dessen Gebiet beschäftigt, sofern die Beschäftigung im Gebiet des anderen Vertragsstaates fünf Jahre nicht übersteigt .“
Für Entsendungen nach Australien ist das Formular A/AUS 6 erforderlich (NÖDIS Nr 2, Februar 2012).
Margot Blauensteiner
S. 26VO (EG) 883/2004: Ausdehnung auf Schweiz und EWR-Raum
Die neue EU-Verordnung VO (EG) 883/2004 samt Durchführungs-VO (EG) ...