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PV-Info 7, Juli 2012, Seite 25

EU-Erweiterung: Beitritt Kroatiens im Juli 2013

Dr. Andreas Gerhartl

Der Beitrittsvertrag Kroatiens zur EU wurde (bereits) am in Brüssel unterzeichnet, muss aber noch von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden (was allerdings als bloße Formsache gilt). Als Beitrittsdatum ist gem Art 3 Abs 3 des Beitrittsvertrages der vorgesehen, wenn zu diesem Zeitpunkt (was anzunehmen ist) sämtliche Ratifizierungsurkunden hinterlegt sind (Verlautbarung im Amtsblatt der EU am ). Dem österreichischen Parlament wurde der Beitrittsvertrag im April 2012 vorgelegt; die Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause 2012 erfolgen.

Übergangsfristen am Arbeitsmarkt

Inhaltlich ist geplant, das bereits bei den bisherigen Erweiterungsrunden praktizierte Übergangsmodell auch auf den Beitritt Kroatiens zu übertragen. Die Grundfreiheit auf Arbeitnehmerfreizügigkeit soll daher in den ersten beiden Jahren nach dem Beitritt nicht für kroatische Staatsangehörige gelten (das bedeutet, dass das AuslBG im Übergangszeitraum weiterhin auf kroatische Staatsangehörige anwendbar ist).

Die Mitgliedstaaten können dieses Übergangsregime in zwei Tranchen (drei Jahre plus weiterer zweier Jahre) auf (insgesamt) weitere fünf Jahre verlängern; Voraussetzung für die Inanspruchnahme der zweiten ...

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