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Ausschluss der Anrechnung von Vordienstzeiten ist keine Altersdiskriminierung
Nach einer aktuellen EuGH-Entscheidung ist es unionsrechtlich zulässig, bei der Einstufung in eine kollektivvertragliche Verwendungsgruppe nur die beim eigenen Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung zu berücksichtigen und die inhaltlich identische Erfahrung, die bei einem anderen konzerninternen Arbeitgeber erworben wurde, somit auszuschließen (, Tyrolean Airways).
Sachverhalt
Tyrolean Airways und Lauda Air sind zwei (100%ige) Tochtergesellschaften von Austrian Airlines . Nach Anhang III Gehalt/Verwendungsgruppenschema) des Kollektivvertrags der Tyrolean Airways wird das Bordpersonal in die Verwendungsgruppe A oder B eingereiht. Demzufolge erfolgt die Umstufung von A auf B nach Vollendung des dritten Dienstjahres, dh genau drei Jahre nach der Einstellung als Flugbegleiter. Bei Austrian Airlines oder Lauda Air (also der Mutter- bzw Schwestergesellschaft) erworbene Vordienstzeiten als Flugbegleiter sind demnach für die Erreichung der dreijährigen Dienstzeit nicht zu berücksichtigen.
Der Betriebsrat brachte eine Feststellungsklage ein, wonach Flugbegleiter, die bei Tyrolean Airways beschäftigt sind und eine mindestens dreijährige Erfahrung als Flugbegle...