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PV-Info 4, April 2012, Seite 20

Jüngste Judikatur zur Abfertigung „alt“

Dr. Thomas Rauch

Trotz der sinkenden Anzahl der Arbeitsverhältnisse, die dem System Abfertigung „alt“ zuzuordnen sind, wurde der OGH in letzter Zeit häufig mit Fragen zur Berücksichtigung bestimmter Zahlungen bei der Berechnung der Abfertigung „alt“ befasst.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch Höhe der Abfertigung

Dem Arbeitnehmer soll für den durch die Abfertigung abgedeckten Zeitraum der zuletzt bezogene Durchschnittsverdienst gesichert und damit eine gewisse Kontinuität des zuletzt verdienten Entgelts für diesen fiktiven Zeitraum gewährleistet werden. Die Abfertigung darf daher diesen Durchschnittsverdienst weder übersteigen noch hinter ihm zurückbleiben (zB ; , 9 ObA 90/10s ).

Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die Abfertigung ist das „ für den letzten Monat gebührende Entgelt“ (§ 23 Abs 1 AngG). Darunter ist jener Verdienst zu verstehen, der sich aus den regelmäßig wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Sonderzahlungen und Zulagen mit Entgeltcharakter ergibt. Dabei ist der arbeitsrechtliche Entgeltbegriff weit auszulegen . Er umfasst jede Leistung, die der Arbeitnehmer v...

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