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PV-Info 4, April 2012, Seite 11
Tabellarischer Überblick zur Arbeitskräfteüberlassung
Gastbeitrag von Mag. Kristina Silberbauer Mag. Kristina Silberbauer ist Rechtsanwältin in Wien.
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Entsendung aus EWR- Mitgliedstaat | Arbeitskräfteüberlassung aus Drittstaat | Arbeitskräfteüberlassung aus EWR-Mitgliedstaat | |
---|---|---|---|
Rechtsgrundlage | |||
Bewilligungspflicht der Entsendung/
Arbeitskräfteüberlassung | Nein | Ja | Nein |
Meldepflicht | Ja | Nein | Ja |
Wer hat zu melden?
Ausländischer Arbeitgeber | Wer hat zu melden?
Ausländischer Überlasser | ||
An wen? Wie bei Entsendung aus EWR-Mitgliedstaat | |||
S. 12Meldepflicht | Wann? Spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme | Wann? Wie bei Entsendung aus EWR-Mitgliedstaat | |
Wie? Möglichst elektronisch – Meldung ZKO 3 | Wie? Möglichst elektronisch –Meldung ZKO 4 |
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Dokumenttitel | Entsendung von EWR-Bürgern (außer Rumänen und Bulgaren) | Entsendung von Rumänen, Bulgaren oder Drittstaatsangehörigen aus
Drittstaat § 18 AuslBG | Entsendung von Rumänen, Bulgaren oder Drittstaatsangehörigen aus
EWR-Mitgliedstaat (außer Rumänien oder Bulgarien) § 18 AuslBG | Entsendung von Rumä... |
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