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PV-Info 9, September 2012, Seite 21

Verlängerung der Pflichtversicherung durch Vergleich

Andreas Gerhartl

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vergleich über beendigungsabhängige Ansprüche eine Verlängerung der Pflichtversicherung bewirkt, wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. Im vorliegenden Fall hatte sich der VwGH mit einer Konstellation zu befassen, in der der ursprüngliche Vergleich eine Widmung der verglichenen Summe enthielt und nachträglich – ohne Änderung der Widmung – in eine Nettovereinbarung umgewandelt wurde ( ).

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer machte vor Gericht verschiedene Ansprüche wegen unberechtigter Entlassung geltend, nämlich (ua) Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung sowie eine Jubiläumsabgabe (zitiert nach dem Entscheidungstext, gemeint ist wohl ein Jubiläumsgeld). Alle diese Ansprüche wurden mit einem in der Klage gesondert ausgewiesenen Betrag („Summe der derzeitigen finanziellen Ansprüche“ ) von € 229.151,43 beziffert. Im Rahmen eines Vergleichs wurden eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Zahlung von € 670.000,– brutto, wovon € 229.151,43 brutto „wie in der Klage zu widmen sind“ , vereinbart.

In der Folge wurde dieser Vergleich dergestalt abgeändert, dass sich der A...

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