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PV-Info 9, September 2012, Seite 15

Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen auf einen Blick

Hannelore Ortner

Für Jugendliche gelten zahlreiche, insb arbeitszeitrechtliche Sonderbestimmungen. Zur Erleichterung der Arbeit listet der folgende tabellarische Überblick die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes sowie der dazu ergangenen VO auf.


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Rechtsgrundlage
  • Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG), BGBl 1987/599, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl II 1998/436, in der jeweils geltenden Fassung;
  • Bäckerarbeiter/innengesetz 1996 (BäckAG 1996), BGBl 1996/410, in der jeweils geltenden Fassung.
  • Selbstverständlich ist auch der einschlägige Kollektivvertrag zu beachten.
Aushangpflichtige
Bestimmungen
Das KJBG, die KJBG-VO sowie das BäckAG sind aushangpflichtig. Aus diesem Grunde sind diese Bestimmungen an einer geeigneten, für die Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle auszuhängen bzw aufzulegen oder aber im EDV-Weg allen Arbeitnehmern zugänglich zu machen.
Kinder
Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht.
Jugendliche
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.
Verzeichnis
bzw
Aufzeichnungen
Im Betrieb ist ein Verzeichn...

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