Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Probetag oder Dienstverhältnis?
In einer aktuellen Entscheidung präzisiert der VwGH die Kriterien für die Abgrenzung zwischen der Erprobung eines Bewerbers (Vorstellungstermin) und einem (versicherungspflichtigen) Dienstverhältnis ( ). Im konkreten Fall ging es um die Mitfahrt bei der Warenauslieferung eines Bäckereiunternehmens.
Abgrenzungskriterien
Dem Vorliegen eines (versicherungspflichtigen) Probedienstverhältnisses steht nicht entgegen, wenn die (Weiter-)Beschäftigung vom Ergebnis dieser Erprobung abhängig gemacht wird. Für die Abgrenzung eines bloßen Vorstellungsgesprächs von der Aufnahme der (versicherten) Betriebsarbeit kann es demnach nicht dem Dienstgeber überlassen werden, eine Beschäftigung, die typischerweise Teil eines Probedienstverhältnisses ist, nach Belieben in das Vorstellungsgespräch zu integrieren und so arbeitsuchende Personen zu Dienstleistungen ohne Entgeltanspruch zu verhalten.
Die Abgrenzung des Vorstellungsgesprächs von einer Dienstleistung, die den Beginn eines Dienstverhältnisses markiert, muss daher nach objektiven Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Übung des redlichen Verkehrs erfolgen. Soweit der Dienstgeber das Vorstellungsgespräch dazu benützt,...