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Weder Lohnsteuer- noch ASVG- noch Lohnnebenkostenpflicht für einen nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer?
Kann ein nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer weder lohnsteuer-, noch ASVG- noch lohnnebenkostenpflichtig sein? Ja: mangels schuldrechtlichen Dienstverhältnisses – wie der VwGH einzelfallbezogen entschieden hat ( ).
LSt-Pflicht als Voraussetzung für die DN-Eigenschaft nach ASVG
Nach § 4 Abs 2 ASVG ist Dienstnehmer, wer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird. Als Dienstnehmer gilt jedenfalls auch, wer nach § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG lohnsteuerpflichtig ist. Im gegenständlichen Fall war von entscheidender Bedeutung, ob eine ASVG-Pflicht nach § 4 Abs 2 dritter Satz ASVG unter Verweis auf die Bindung an die lohnsteuerliche Beurteilung vorlag. Eine diesbezügliche Bindungswirkung kann nur einem Bescheid zukommen, der als Hauptfrage über die Lohnsteuerpflicht zu urteilen hat, also einem Haftungs- und Zahlungsbescheid iSd § 82 EStG. Die Lohnsteuerpflicht war in diesem Fall bislang lediglich eine Vorfrage iZm dem Verfahren zum Dienstgeberbeitrag, die allerdings aufgrund des Neuerungsverbots vor dem VwGH abschlägig entschieden wurde....