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1. Stabilitätsgesetz 2012: Solidarabgabe und Vorwegbesteuerung von Zusatzpensionen
Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 umfasst die finanzpolitischen Maßnahmen (insbesondere die neue Immobilienertragsteuer) des sog Sparpakets und wurde bereits, rechtzeitig für deren Inkrafttreten mit , am in BGBl I 2012/22 kundgemacht. Für die Personalverrechnung ist insbesondere die neue Solidarabgabe von Relevanz.
1. Solidarabgabe
Neuregelung des § 67 Abs 1 und 2 EStG
Die nach Abzug eines steuerfreien Betrags von € 620 – innerhalb des Jahressechstels 6%ige Besteuerung von sonstigen Bezügen wird (vorläufig) befristet von bis für hohe Bezüge eingeschränkt . Die neue Gesetzesregelung sieht folgende Staffelung vor:
„ Sonstige Bezüge
§ 67 (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge
1. für die ersten 620 Euro 0 %,
2. für die nächsten 24.380 Euro 6 %,
3. für die nächsten 25.000 Euro 27 %,
4. für die nächsten 33.333 Euro 35,75 %.
Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höch...