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Pendlerpauschale und Familienheimfahrten – neue Judikatur des VwGH
Im Erkenntnis vom , 2008/13/0086 , nahm der VwGH zu einem in den LStR und in der Judikatur des UFS unterschiedlich beurteilten Thema zum Pendlerpauschale abschließend Stellung.
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger hatte seinen Hauptwohnsitz seit vielen Jahren in Pöchlarn. Seit Juni 2003 bis Juli 2006 war er bei einem Arbeitgeber in St. Valentin beschäftigt. Die Entfernung zum Hauptwohnsitz betrug rund 67 km, die zum Großteil auf der Autobahn zurückgelegt werden konnten. Von August bis Dezember 2006 (und auch in den Folgejahren) arbeitete der Steuerpflichtige bei einem Arbeitgeber in Laakirchen (Entfernung vom Hauptwohnsitz etwa 131 km, davon rund 125 km Autobahn). Seit dem Jahr 2000 verfügte der Steuerpflichtige auch über eine Garçonnière bzw ab August 2006 über eine größere Wohnung in seinem früheren Studienort Linz (89 km von Pöchlarn entfernt). Linz liegt etwa 29 km (davon 23 km Autobahn) westlich von St. Valentin und etwa 58 km (davon rund 52 km Autobahn) nordöstlich von Laakirchen.
Der VwGH hatte aufgrund einer gegen die Entscheidung des , vom Finanzamt eingebrachten Amtsbeschwe...