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RWR-Card: erforderliche Sprachkenntnisse für die Zulassung als Schlüsselkraft
Ein für die Zulassung als Schlüsselkraft wesentliches Kriterium sind (deutsche und/oder englische) Sprachkenntnisse. Der VwGH hat nun – für die Praxis wesentliche – Aussagen zum Umfang der erforderlichen Sprachkenntnisse und zu deren Nachweis getroffen ( ).
Sachverhalt
Der ausländische Antragsteller beantragte die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte (Schlüsselkräfte) gemäß § 12b Z 1 AuslBG als Mechaniker für automatische Getriebe. Im Antrag wurde die Rubrik „Sprachkenntnisse“ nicht ausgefüllt. Beigelegt war ein Zeugnis der Verkehrstechnischen Schule in Zemun (Serbien) über den Abschluss der dritten Klasse für das Bildungsprofil Mechaniker von automatischen Getrieben. In diesem Zeugnis sind Unterrichtsgegenstände angeführt, ua englische Sprache. Des Weiteren wurde das Diplom über die abgelegte Abschlussprüfung an dieser Schule für das genannte Ausbildungsprofil vorgelegt.
Strittig war, ob die für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte als Schlüsselkraft erforderliche Mindestpunkteanzahl von 50 Punkten nach Anlage C zum AuslBG erreicht wurde. Dies hing davon ab, ob dem Antragsteller Punkte für (deutsche und/oder englische) Sprachkenntnisse anzurechnen waren. Dazu wurde im ...