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Freiwillige Abfertigung oder Zahlung für Verzicht auf Arbeitsleistung?
Mag. Petra Vrignaud ist Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
In der UFS-Entscheidung vom , RV/0798-W/11, findet der
Personalverrechner eine klare Gegenüberstellung der Voraussetzungen für zwei steuerrechtlich
unterschiedliche Tatbestände von Zahlungen anlässlich der Beendigung von
Dienstverhältnissen: der freiwilligen Abfertigung iSd § 67 Abs 6 EStG einerseits und der
Zahlung für Verzicht auf zukünftige Arbeitsleistung iSd § 67 Abs 8 lit b EStG andererseits.
Weiters hatte der UFS über die Zuteilung der Besteuerungsrechte an einer Abfindungszahlung
für eine in Deutschland und nicht im Ansässigkeitsstaat Österreich ausgeübte Tätigkeit zu
entscheiden.
S. 26Sachverhalt
Der österreichische Berufungswerber (Arbeitnehmer) schied nach 28 Dienstjahren zum aus seinem Dienstverhältnis zu einem deutschen Arbeitgeber aus. Er hatte einen unbefristeten Dienstvertrag zu seinem deutschen Arbeitgeber. Das Dienstverhältnis wurde durch Arbeitgeberkündigung unter Einhaltung der vereinbarten sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres gelöst. Der Arbeitnehmer wurde ab Mai 2006 vom Dienst freigestellt.
Basierend auf einer „Ausscheidensvereinbarung zur Frühpensionierung“ erhielt der Arbeitne...