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Lohnfortzahlungsschaden für einen Gesellschafter-Geschäftsführer
In der Judikatur ist anerkannt, dass der Dienstgeber das Entgelt, das er einem Dienstnehmer während dessen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterzahlt (sog Lohnfortzahlungsschaden), vom Schädiger (Verursacher des Unfalls) zurückfordern kann. In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH grundsätzliche Ausführungen zu einigen mit diesem Themenkomplex einhergehenden, nicht alltäglichen Problemstellungen (Entgeltanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers, Weiterverlagerung des Schadens) getroffen ( ).
Sachverhalt
Der Geschädigte erlitt im Jahr 2005 einen Verkehrsunfall, für den der Schädiger nach dem EKHG haftete. Der Geschädigte hatte zunächst (bis 1990) ein Unternehmen, das sich mit der Verarbeitung von Hühnern und Wild beschäftigte. In Folge wurden zwei Kapitalgesellschaften gegründet, nämlich die klagende Erstgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter und Vorstand der Geschädigte ist, die aber nicht operativ tätig wird, und eine zweite Gesellschaft, die im 100%igen Eigentum der Erstgesellschaft steht. Diese Gesellschaft führt die frühere Geschäftstätigkeit des Geschädigten fort.
Der Geschädigte war bei der Zweitgesellschaft zunächst als alleiniger V...