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GesRZ 6, Dezember 2018, Seite 319

Formändernde Umwandlung der ÖBIB in eine AG

Am langte die zuvor vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage für das Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden, im Nationalrat ein (RV 367 BlgNR 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00367/index. shtml#tab-Uebersicht). Kernpunkt der Regierungsvorlage ist die Neuorganisation des Beteiligungsmanagements des Bundes. Die bisher dafür zuständige Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) soll in eine AG mit der Firma „Österreichische Beteiligungs AG“ (ÖBAG) umgewandelt werden. Zweck der Umwandlung ist ein effizienteres und professionelleres Beteiligungsmanagement. Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen sei eine strategische Neuausrichtung zur Erhaltung und Steigerung des Werts der Bundesbeteiligungen und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig.

Zentraler Anknüpfungspunkt soll die verstärkte Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes sein. Anders als die ÖBIB soll die ÖBAG für ein aktives Beteiligungsmanagement im Interesse der Republik als Kernaktionärin sorgen. Zu diesem ...

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