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IRZ 6, Juni 2014, Seite 235

IFRIC 21 Abgaben (Levies)

Gernot Hebestreit und Evelyn Teitler-Feinberg

Wird einem Unternehmen, das in einem bestimmten Markt tätig ist, von den jeweils zuständigen Behörden eine Abgabe auferlegt, stellt sich die Frage: Zu welchem Zeitpunkt ist eine Schuld anzusetzen? Eine Richtschnur hierzu enthält IFRIC 21 „Abgaben”, der grundsätzlich vom an umzusetzen ist. Der EU-Endorsement Advice wird noch im 2. Quartal 2014 erwartet – mit einer Inkraftsetzung rückwirkend auf den .

1. Worum geht es?

Die öffentliche Hand kann von Unternehmen Abgaben einfordern. IFRIC 21 ist auf alle Abgaben der öffentlichen Hand anzuwenden, sofern es sich nicht um Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Income Taxes handelt. Der Begriff „Abgaben” umfasst damit neben Abgaben im engeren Sinne, wie z.B. Sozialabgaben, auch Substanz- oder Verkehrsteuern.

Was fällt nicht unter IFRIC 21?

Aufwendungen, die zusätzlich bei der Erfassung von Abgaben als Verpflichtungen entstehen, z.B. durch das Einholen einer Expertise. Das Unternehmen muss im Rahmen der übrigen IFRS entscheiden, ob es sich um Aufwand oder um einen Vermögenswert handelt.

Emissionsrechte, weil deren Erfassung im Rahmen eines umfassenden IASB-Projekts neu geregelt werden soll. Bezüglich der Emissionsrechte pl...

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