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Neubewertung bisher gehaltener Anteile an einerJoint Operationim Rahmen der Erstkonsolidierung
Der Fall – die Lösung
1. Sachverhalt
Nach IFRS 11 sind gemeinsame Vereinbarungen, also Vereinbarungen zur gemeinschaftlichen Führung von wirtschaftlichen Aktivitäten, entweder als gemeinsame Tätigkeit (joint operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) zu klassifizieren. Während Gemeinschaftsunternehmenat equity in den IFRS-Konzernabschluss einzubeziehen sind, werden gemeinsame Tätigkeiten durch eine quotale Erfassung der jeweils beherrschten Vermögenswerte und Schulden im Einzel- und Konzernabschluss der Partnerunternehmen abgebildet. Anders als bei der Quotenkonsolidierung muss die quotale Einbeziehung bei gemeinsamen Tätigkeiten nicht einheitlich für alle Vermögenswerte und Schulden mit der gleichen Quote erfolgen.
Erhöht ein Partnerunternehmen sein anteiliges Engagement an einer wirtschaftlichen Aktivität, die in einer separaten Einheit organisiert ist und zuvor als joint operation klassifiziert wurde, sodass diese Einheit nunmehr beherrscht wird, ist eine Vollkonsolidierung der Einheit vorzunehmen. Die Erwerbsbilanzierung folgt dabei den Regelungen des IFRS 3, soweit die dort genannten Voraussetzungen für eine business combination vorliegen. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass di...