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iFamZ 3, Juni 2013, Seite 121

Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013

Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen – bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Mag. Martina Staffe

Das österreichische Jugendwohlfahrtsrecht erfährt 2013 durch das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG) eine Neuordnung mit dem primären Ziel der Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Erziehung und der Vereinheitlichung von Standards in der Arbeit mit Familien.

I. Gesetzwerdung

Seit dem Frühjahr 2008 wurde an der Reform gearbeitet. Nach einem breiten Beteiligungsprozess, in dem in drei Arbeitsgruppen zu den Themen „Kindeswohlgefährdung/Hilfeplanung“, „Standards“ sowie „Ziele und Grundsätze der Jugendwohlfahrt“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, Ländern, Städten, privaten Jugendwohlfahrtsträgern, Kinder- und Jugendanwaltschaften, Volksanwaltschaft, Kinderschutzgruppen, betroffenen Berufsgruppen und Parlamentsklubs die Eckpunkte der bevorstehenden Reform erarbeitet wurden, wurde im Herbst 2008 ein erster Entwurf eines neuen Bundesgrundsatzgesetzes der allgemeinen Begutachtung zugeführt. Wegen der hohen zu erwartenden Mehrkosten des vorgelegten Entwurfs haben alle Bundesländer Verhandlungen nach der Konsultationsvereinbarung verlangt und damit die parlamentarische Behandlung vorerst verhindert. Daher wurde der Entwurf des Grundsatzges...

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