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Berichtigung von Forderungen aus dem Nachlass des Betroffenen
iFamZ 2013/11
§ 154 Abs 2 Z 1 AußStrG iVm § 46 Z 2 IO
Im Verfahren zur Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt ist die Gerichtsgebühr für die Bestätigung der Schlussrechnung des Sachwalters als Masseforderung vorrangig zu berichtigen. Maßgebender Zeitpunkt für die Qualifikation einer Forderung als Masseforderung ist bei einer Überlassung an Zahlungs statt der Tod des Erblassers. Der die Gebührenpflicht auslösende Sachverhalt ist die Bestätigung der Schlussrechnung (bei Beendigung der Vermögensverwaltung) durch das Pflegschaftsgericht, die (bei bis zum Tod bestehender Sachwalterschaft) zwangsläufig nach diesem Zeitpunkt erfolgt.
Anmerkung
Vgl auch .
Felicitas Parapatits