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iFamZ 5, Oktober 2015, Seite 258

Die Familiengerichtshilfe

Ein Überblick und Einblick in die Tätigkeit

Alexandra Bernhard und Sabine Weyringer

Nach einer Modellprojektphase fiel Im Juli 2013 der Startschuss für den Aufbau der Familiengerichtshilfe (FamGHi). In drei Ausbaustufen wurde diese in ganz Österreich installiert, um den Familiengerichten mit Expertenteams in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren als Unterstützung zur Seite zu stehen. So kann die FamGHi beim Erzielen einer gütlichen Einigung, bei der Sammlung von Informationen und bei der Entscheidungsfindung einen Beitrag leisten. Tätig wird die FamGHi ausschließlich über Auftrag des Gerichts. Ziel ist, einerseits die Familien und Gerichte in nachhaltigen Lösungen und Entscheidungen iSd Kindeswohls zu unterstützen und andererseits einen möglichen Rollenkonflikt der Richterinnen bzw Richter sowie der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) zu entschärfen bzw diesem entgegenzuwirken. Ferner ist es der FamGHi möglich, zeitnahe mit den Familien in Kontakt zu treten und ihrem Auftrag entsprechend Termine abzuhalten. Dies führt oftmals zur Entlastung des gesamten Familiensystems. Die FamGHi arbeitet nach dem Prinzip der Allparteilichkeit. Diese kann gewahrt werden, indem die FamGHi zwar umfassende Informationen als Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung des Gerichts bere...

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