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Psychische Krankheit, Schizophrenie, Konkretisierung der Wahnvorstellungen
iFamZ 2015/188
§ 3 UbG
LG Innsbruck , 54 R 45/15m
Neben der Krankheit ist auch noch der konkrete Inhalt des bei der Betroffenen vorliegenden Wahnes zu konkretisieren, um die Gefährdungslage einer Würdigung unterziehen zu können.
Im vorliegenden Fall fehlen nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens Feststellungen, die eine abschließende Beurteilung der Unterbringungsvoraussetzungen erlauben. So hat es das Erstgericht unterlassen, Tatsachenfeststellungen zu der lediglich rechtlich bejahten psychischen Erkrankung zu treffen, weshalb es dem Beschluss an einer Überprüfbarkeit fehlt.
(…) Hat doch der OGH zu 7 Ob 84/13y zum – nach den Ärzten und Sachverständigen auch hier vorliegenden – Vollbild einer paranoiden Schizophrenie ausgeführt, dass bereits aufgrund der subjektiv erlebten existenziellen Bedrohung im Rahmen der paranoiden Schizophrenie die Begehung von Taten gegen Leib und Leben anderer naheliege und jederzeit konkret damit gerechnet werden müsse, selbst wenn er bis dahin noch keine gefährdenden Handlungen gesetzt habe. Auch zu 7 Ob 202/13a bestätigte der OGH, dass bei einer florid psychotischen paranoiden Schizophrenie mit Verfolgungsideen selbst ohne bereits gesetzte gefährdende Handlungen von er...