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Auswahl des Sachwalters – Bestellung eines Rechtsanwalts
iFamZ 2015/184
Nur wenn die Besorgung der Angelegenheiten der betroffenen Person besondere Fachkenntnisse erfordert, ist von vornherein ein Rechtsanwalt oder Notar bzw der Sachwalterverein zum Sachwalter zu bestellen. Erfolgte die Bestellung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf das bereits anhängige Scheidungsverfahren mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten (Schuldfähigkeit der Betroffenen zu Eheverfehlungen, Voraussetzungen des § 51 EheG) und die mit diesem Verfahren zwangsläufig verbundenen innerfamiliären Spannungen und Interessenkonflikte (mögliche Zeugenstellung der Kinder zu Eheverfehlungen der Betroffenen im Scheidungsverfahren der Eltern), so stellt dies eine vertretbare Rechtsansicht dar.