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Verbleibender Geldunterhaltsanspruch des Kindes bei überdurchschnittlicher Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil
iFamZ 2015/125
1. Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind im Rahmen des üblichen Kontaktrechts in seinem Haushalt, hat dies keine Auswirkungen auf seine Unterhaltspflicht (6 Ob 20/97b ua). Üblich ist nach stRsp die Mitbetreuung im Rahmen eines Kontaktrechts von zwei Tagen alle zwei Wochen sowie von vier Wochen in den Ferien, also etwa an 80 Tagen pro Jahr (10 Ob 11/04x, iFamZ 2006/1, 11). Es wurde aber auch schon die Ausübung eines 14-täglichen Wochenendbesuchsrechts samt halbtägiger Betreuung einmal pro Woche noch nicht als eine über das übliche Besuchsrecht gravierend hinausgehende Betreuungsleistung angesehen (1 Ob 209/08d). (…)
3.1 Nach der jüngeren Rsp ist der zu leistende Geldunterhalt dann zu reduzieren, wenn der Unterhaltspflichtige – über ein übliches Kontaktrecht hinaus – Naturalunterhalt leistet (RIS-Justiz RS0047452 [T6]). (…) Die Rsp neigt dazu, idR den Unterhaltsanspruch altersunabhängig um 10 % pro wöchentlichen Betreuungstag zu reduzieren, an dem sich das Kind über das übliche Ausmaß des Kontaktrechts hinaus beim geldunterhaltspflichtigen Elternteil befindet (10 Ob 49/10v, iFamZ 2010/223, 312 mwN). (...)
5.1 Bei gleichwertigen Betreuungs...