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iFamZ 4, August 2015, Seite 164

LESENSWERT

Peter Barth

Dagmar COESTER-WALTJEN/Volker LIPP/Eva SCHUMANN/Barbara VEIT (Hrsg), „Kinderwunschmedizin“ – Reformbedarf im Abstammungsrecht?, 13. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2014, Universitätsverlag Göttingen 2015, 148 Seiten:

Wer Vater eines Kindes ist, war immer wieder schon eine spannende Frage. Seit Zulassung der Eizellspende durch das kürzlich beschlossene FMedRÄG 2015 wird auch am Grundsatz „Mater semper certa est“ gerüttelt. Die nun vorliegende Publikation der Arbeiten des 13. Göttinger Workshops zum Familienrecht 2014 beleuchtet Fragen der Abstammung im Lichte der neuen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin.

Aus österreichischer Sicht besonders spannend ist der Beitrag Bernats, der eine Bestandsaufnahme des österreichischen Abstammungsrechts nach Inkrafttreten des FMedRÄG 2015 unternimmt. Nicht neu ist, dass er die Anknüpfung des familienrechtlichen Status der „Co-Mutterschaft“ – wie er sie nennt – an den Umstand, dass an der biologischen Mutter innerhalb der Empfängniszeit eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, für nicht notwendig bzw sogar sachlich nicht zu rechtfertigen hält (so schon Bernat, EF-Z 2015/38 [60]). Steter Tropfen höhlt den Stein. Sc...

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