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iFamZ 4, August 2014, Seite 169

Höhere Nachzahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt wirkt nicht unterhaltsmindernd

iFamZ 2014/126

§ 231 ABGB

Der geldunterhaltspflichtige Vater bringt vor, dass die Nachzahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Stmk Behindertengesetz, die dem behinderten Antragsteller für den Zeitraum von bis in Höhe von rund 18.000 Euro geleistet wurde, im Zeitraum ab unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sei.

Bereits das Rekursgericht hat darauf hingewiesen, dass bei der Unterhaltsfestsetzung für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum ab April 2009 die jeweiligen monatlichen Beträge als Eigeneinkommen des Antragstellers berücksichtigt wurden. Eine Berücksichtigung auch des auf den davor liegenden Zeitraum ( bis ) fallenden Nachzahlungsbetrags kommt hier jedoch nicht in Betracht:

Der vom Vater zu leistende Unterhalt in jenem Zeitraum wäre zwar geringer gewesen, wenn die Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt periodengerecht erfolgt wäre. Es entspricht allerdings der Rsp, dass allfällige Überzahlungen des Unterhaltspflichtigen vor dem antragsrelevanten Bemessungszeitraum nicht auf den nunmehr erhöhten Unterhaltsanspruch angerechnet werden können, weil sie eine andere Unterhaltsperiode betreffen (EFSlg 89.624; EFSlg 96.429). Frühere Überalimentierungen haben auf den lau...

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