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Kosten der Zahnbehandlung durch Privatarzt kein abzugeltender Sonderbedarf
iFamZ 2014/125
Ein einziger Versuch, die zweifellos wichtige, aber keinesfalls lebensbedrohliche Untersuchung und allfällige Zahnbehandlung von einem Kassenarzt vornehmen zu lassen, reicht nicht aus, um eine Ersatzpflicht des geldunterhaltspflichtigen Vaters für den durch die Beiziehung eines Privatarztes verursachten Sonderbedarf zu begründen. Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Abgeltung von Sonderbedarf hätten zunächst die nicht dringliche Untersuchung und Behandlung durch andere Kassenärzte versucht werden müssen.