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iFamZ 6, November 2012, Seite 309

Adoption und gleichzeitiger Pflichtteilsverzicht – keine Sittenwidrigkeit

iFamZ 2012/236

§§ 182 Abs 1, 551, 767, 879 ABGB

Schließt das (eigenberechtigte) Wahlkind unmittelbar nach Abschluss des Adoptionsvertrags mit seinen Wahleltern einen Pflichtteilsverzichtsvertrag, so ist dieser nicht sittenwidrig.

Der nunmehrige Kläger wurde als Volljähriger von einem kinderlosen Ehepaar, in dessen Unternehmen er arbeitete, adoptiert. Zweck der Adoption war es, dem Kläger die Übernahme des Betriebs zu ermöglichen, wobei eine familiäre Beziehung weder geplant war, noch auch tatsächlich entstanden ist (Anmerkung: die Adoption erfolgte vor Inkrafttreten des FamErbRÄG 2004, BGBl I 2004/58). In unmittelbarem Anschluss an den Adoptionsvertrag wurde der Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Viele Jahre später wurde das Unternehmen der Adoptiveltern mit Einverständnis des Klägers, der auch eine finanzielle Abfindung erhielt, verkauft. Zunächst verstarb der Wahlvater, zuletzt die Wahlmutter, deren Erben der Adoptivsohn nun auf Rechnungslegung über den reinen Nachlass der Erblasserin und auf Zahlung der Hälfte des Nachlasses als Pflichtteil klagte. Er argumentierte, das Erbrecht sei eine zwingende Rechtsfolge der Adoption, weshalb der gleichzeitig mit dem Adoptionsvertrag abgeschlossene Pflic...

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