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iFamZ 4, August 2013, Seite 196

Wichtige Neuerungen im polnischen Erbrecht

Neugestaltung der gesetzlichen Erbfolge und Schaffung eines Vindikationslegats

Andrzej Mączyński und Błażej Bugajski

Die Bestimmungen des materiellen Erbrechts sind im letzten (vierten) Buch des polnischen Zivilgesetzbuches (plZGB) vom enthalten, nach den Bestimmungen des allgemeinen Teils, des Sachenrechts und des Obligationenrechts. Das Familienrecht ist in einem gesonderten Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (plFVGB) geregelt, das als ein nur in formaler Hinsicht gesondertes Buch des plZGB zu betrachten ist. Das plZGB löste das Dekret über das Erbrecht vom ab, den ersten Rechtsakt, mit dem auf dem gesamten Staatsgebiet Polens ein einheitliches Erbrecht eingeführt wurde. Da die erbrechtliche Regelung des plZGB eher eine verbesserte und erweiterte Version des Dekrets über das Erbrecht bildet, erwies es sich nicht als notwendig, diese Vorschriften sofort nach dem politischen Umbruch (1989) in großem Umfang zu modifizieren. Das polnische Erbrecht zeichnete sich somit relativ lange Zeit durch eine bestimmte Stabilität aus.

I. Historische Übersicht

Bisher wurden nur wenige Änderungen der Vorschriften über die Erbfolge vorgenommen, wobei keine der vor dem Jahr 2009 eingeführten Regelungen grundsätzlicher Natur war. Im Zuge der Novellierung im Jahr 1995 wurde der Wortlaut des Art 936 § 2 plZGB an ...

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