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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat Anfang August 2013 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
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Altersstufe | Regelbedarf 2012/2013 | Regelbedarf 2013/2014 |
bis 3 Jahre | 190 Euro | 194 Euro |
3 bis 6 Jahre | 243 Euro | 249 Euro |
6 bis 10 Jahre | 313 Euro | 320 Euro |
10 bis 15 Jahre | 358 Euro | 366 Euro |
15 bis 19 Jahre | 421 Euro | 431 Euro |
19 bis 28 Jahre | 528 Euro | 540 Euro |