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Statistische Auswertung aller Kindesentführungsverfahren mit Österreichbezug
Rückgabeanträge nach dem HKÜ von 1. 1. 2011 bis 1. 7. 2015
Die folgende Auswertung wurde auf Basis jener Daten vorgenommen, die in der Abteilung I 10 des österreichischen Justizministeriums als Zentraler Behörde nach dem HKÜ bzw der VO Brüssel IIa angefallen sind (eine Übersicht befindet sich im Anhang). Da es jedem Antragsteller offensteht, einen Rückgabeantrag direkt an das ausländische Gericht zu richten, ohne die jeweiligen Zentralen Behörde als Übermittlungsstellen zu involvieren, mag eine gewisse – wenn auch niedrige – Dunkelziffer an Anträgen (sowohl in das als auch aus dem Ausland) nicht ausgeschlossen sein.
Anzumerken ist, dass nur Rückgabeanträge nach dem HKÜ (zT iVm der VO Brüssel IIa) erfasst wurden. Anträge auf Regelung des Besuchskontaktes nach Art 21 HKÜ oder bloße Anfragen des Außenministeriums bzw ausländischer Vertretungsbehörden zu internationalen Sorgerechtskonflikten zwischen Österreich und sog „Drittstaaten“, die nicht dem Rückstellungsregime des HKÜ unterliegen, wurden nicht in diese statistische Auswertung aufgenommen.
I. Übersicht aller Anträge aus dem Ausland und in das Ausland
Für den Zeitraum von bis zum lässt sich der Aktenanfall bei der österreichischen Zentralen Behörde in Abb 1 darstellen.
Abb 1: Aktenanfall 2...