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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 296

Mietzinszahlung bei einem Wohnungserhaltungsanspruch

iFamZ 2015/236

§ 97 ABGB; § 382h EO

Gem § 97 ABGB kann einem Ehegatten – auch bei Nichtbestehen eines Geldunterhaltsanspruchs – die Zahlung von Wohnungserhaltungskosten aufgetragen werden, wenn der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, diese Kosten ohne Gefährdung seiner über den Wohnbedarf hinausgehenden übrigen Unterhaltsbedürfnisse zu tragen.

Beim Erstgericht ist ein Scheidungsverfahren zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner anhängig. Dort erklärte sich der Antragsgegner damit einverstanden, die Miete für die bisherige Ehewohnung auch nach seinem Auszug weiterzuzahlen. Gegenüber dem Vermieter unterzeichnete er jedoch eine „Kündigung“. Ab Oktober 2014 stellte er die Mietzinszahlungen ein. Die Ehewohnung wurde von den Ehegatten gemeinsam angemietet. Im Verfahren gem § 97 ABGB begehrte die Klägerin einen Mietzinsrückstand vom Beklagten, sowie monatlich im Vorhinein einen Betrag von 740 Euro zu bezahlen. Gleichzeitig stellte sie ein Sicherungsbegehren gem § 382h EO, weil es ihr nicht möglich sei, für den Mietzins aus eigenen Mitteln aufzukommen.

Die Tatsache, ob die Klägerin Mietmieterin ist, ist für die Frage von Bedeutung, ob der Mietvertrag von nur einem Ehegatten (hier dem Beklagten) wirksam aufgelös...

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