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Voraussetzungen einer Sachwalterbestellung
iFamZ 2015/224
Die Bestellung eines Sachwalters setzt nicht nur eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung, sondern auch die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person voraus.
Es liegt keine massive Fehlbeurteilung vor, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sachwalterbestellung bei Bestehen einer wahnhaften Störung iS eines Bestehlungs- und Verarmungswahns und der daraus folgenden Gefahr einer Delogierung wegen beträchtlichen Mietzinsrückständen bejaht wurde.