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Anspruch eines in Deutschland arbeitenden Grenzgängers auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2015/221
Art 60, 68 VO (EG) 883/2004
Lebt die gesamte Familie in Österreich, ist Österreich als Wohnsitzstaat der Kinder für die Gewährung von Kinderbetreuungsgeld vorrangig zuständig, wenn die Mutter in Karenz ist; die Karenzzeit ist nämlich als „Beschäftigung“ iSd Art 68 VO (EG) 883/2004 anzusehen (vgl Felten in Spiegel, Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht, Art 60 VO 987/2009 Rz 2).