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iFamZ 6, Dezember 2015, Seite 289

Pauschale Anrechnung des Anspruchs des Kindes, das eine Waisenpension bezieht, auf Naturalunterhalt gegenüber der Mutter

iFamZ 2015/219

§ 292 Abs 1 ASVG

(…) 3. Hat die Halbwaise einen Unterhaltsanspruch gegen den noch lebenden Elternteil, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe der Waisenpension. Anders ist es bei der Ausgleichszulage: Auf deren Höhe kann sich der Unterhaltsanspruch gegen den noch lebenden Elternteil sehr wohl auswirken (RIS-Justiz RS0107525). Aus § 292 Abs 1 ASVG geht nämlich hervor, dass auch Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten wie Einkünfte zu behandeln sind, die bei der Bemessung der Ausgleichszulage seinem Nettoeinkommen hinzuzurechnen sind (10 ObS 37/02t, SSV NF 16/97).

Die Hinzurechnung erfolgt entweder nach den tatsächlichen (oder rechtsmissbräuchlich nicht realisierten) Unterhaltsflüssen oder – falls ein dort geregelter Tatbestand erfüllt ist – pauschal gem § 294 ASVG (s § 292 Abs 4 lit e ASVG; 10 ObS 2446/96w, SSV NF 11/4; vgl RIS-Justiz RS0106714 [T1]). Im vorliegenden Fall geht es um einen Unterhaltsanspruch einer Halbwaise gegen den überlebenden Elternteil, mit dem die Halbwaise in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Genau diesen Fall regelt § 294 Abs 1 lit c ASVG, sodass die tatsächlichen Unterhaltsleistungen der Mutter für ihren Sohn nicht relevant sind.

4. Nach § 294 Abs 1 lit c ASVG sind Unterhaltsansprüche des Pensionsberechtigten gegen die Eltern, sofern sie mit...

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