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Gerichtliche Abberufung eines Abschlussprüfers gemäß § 270 Abs 3 UGB
Ein Praxisbeispiel
In unserer Rubrik „Aus dem Firmenbuchalltag“ beleuchtet der Autor interessante Aspekte seiner Arbeit als Firmenbuchrichter, spricht über häufig auftauchende Fragen und referiert über aktuelle, insb „regionale“ Judikatur im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
I. Sachverhalt
Im Firmenbuch des LG Innsbruck ist die I. L.-P. GmbH mit dem Sitz in K. eingetragen. Deren Alleingesellschafterin ist die A. Beteiligungs-GmbH mit einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von 72.000 €. Alleingesellschafter der A. Beteiligungs-GmbH war bis Ende Mai 2015 Mag. M. W. als Treuhänder für M. S., mit Anfang Juni 2015 hat Letzterer seinen Geschäftsanteil an der A. Beteiligungs-GmbH an die J. D. S., F. GmbH & Co KG abgetreten.
Sowohl die I. L.-P. GmbH als auch die A. Beteiligungs-GmbH wurden bis zur Anteilsabtretung von M. S. als alleinigem Geschäftsführer vertreten; dieser wurde mit Gesellschafterbeschlüssen jeweils vom abberufen. Seitdem ist T. R. alleiniger selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer beider Gesellschaften.
Mit einem am eingelangten Antrag begehrte T. R. als Geschäftsführer der I. L.-P. GmbH die Abberufung der von der Gesellschaft bestellten Abschlussprüferin für ...