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Unterschreitung der Mindestbezugsdauer von Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2014/92
Jedenfalls dann, wenn ein Antragsteller begründet davon ausgehen kann, dass er das Kinderbetreuungsgeld für die Mindestdauer beziehen wird können, kann die Mindestbezugsdauer unterschritten werden, wenn entgegen den Erwartungen vor deren Ablauf ein weiteres Kind geboren wird.
Der Kläger und seine Lebensgefährtin sind die Eltern der am geborenen P. Von bis bezog die Mutter Kinderbetreuungsgeld, von bis der Vater. Am brachte die Lebensgefährtin des Klägers mittels eines geplanten und medizinisch indizierten Kaiserschnitts eine zweite gemeinsame Tochter M zur Welt. Der errechnete voraussichtliche Geburtstermin wäre der gewesen.
Wegen Unterschreitung der zweimonatigen Mindestbezugsdauer widerrief die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit Bescheid vom die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes an den Vater zur Gänze und verpflichtete diesen zum Ersatz von 3.696,60 Euro.
Das Erstgericht wies die Klage des Vaters unter Hinweis darauf ab, dass zufolge der Geburt des zweiten Kindes die in § 5 Abs 4 KBGG festgelegte Mindestbezugsdauer von zwei Monaten nicht erreicht worden sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Vaters teilweise Folge. Es sah...