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Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern – Übertragung der Obsorge an den KJHT als Ultima Ratio
iFamZ 2014/88
§§ 181 ABGB, 211 Abs 1 nF; Art 8 EMRK
Die Übertragung der Obsorge an den KJHT kann nur das letzte Mittel zur Hintanhaltung einer Gefährdung des Kindeswohls sein. Der KJHT ist nur subsidiär zu Verwandten, anderen nahestehenden Personen oder sonst besonders geeigneten Personen mit der (Teil‑)Obsorge zu betrauen (RIS-Justiz RS0123509).
Die neue Rechtslage bietet aber weitere Möglichkeiten, die eine Erörterung in erster Instanz erfordern, um eine adäquate Lösung im Interesse des Kindes bei gleichzeitig weitestgehender Erhaltung der familiären Obsorge zu finden.
Nach den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens entspricht es eindeutig dem Wohl des Kindes, weiterhin im Haushalt der Pflegefamilie zu leben, in das es sich nun schon jahrelang integrieren konnte, in dem es seine Entwicklungsdefizite aufholen konnte und wo es seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird.
Die Beibehaltung der Unterbringung des Kindes in der Pflegefamilie erfordert es aber nach der geltenden Rechtslage nicht mehr zwingend, beiden Elternteilen die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung zu entziehen und sie dem KJHT zu übertragen. Das anzustrebende Ergebnis könnte auch auf anderen Wegen erreicht werden.
Es be...