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Nationalrat segnet Erweiterung der Pendlerförderung ab
Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte – Pendlereuro – erhöhter Pendlerzuschlag – Jobticket – Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag
Das Plenum des Nationalrats hat am in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, beschlossen. Im Zuge dieser „Erweiterung der Pendlerförderung“ wird das Pendlerpauschale fortan auch für Teilzeitbeschäftigte aliquot zur Anwendung kommen. Der Pendlereuro und der Pendlerausgleichsbetrag werden neu eingeführt; zudem wird der Pendlerzuschlag erhöht. Arbeitgeber können künftig auch Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale steuerfrei ein „Jobticket“ zur Verfügung stellen. Wir veröffentlichen im Folgenden den Gesetzestext in Form der unter Berücksichtigung zweier Abänderungsanträge (im Finanzausschuss [Klarstellungen zum Pendlerpauschale] bzw. im Plenum des Nationalrats [weitere Klarstellungen zum Pendlerpauschale; Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag]) erfolgten Beschlussfassung des Nationalrats samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV) und zu den jeweiligen Abänderungsanträgen (FAB bzw. NR).
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Bundesgesetz, mit dem Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch...