zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 15. Jänner 2015, Seite 129

Zur Geltendmachung von Willensmängeln bei multilateralen Verträgen

Drohung – List – Irrtum

Christian Feltl

Soll im Fall eines mehrseitigen (multilateralen) Vertrags bereits das Fehlverhalten nur eines einzigen Partners als ausreichende Voraussetzung für eine Anfechtung des gesamten Vertrages gemäß den §§ 870 ff ABGB ausreichen, oder ist hiezu ein verpöntes Verhalten sämtlicher übriger Vertragspartner zu fordern? Diese Frage, zumal gesetzlich nicht explizit geregelt und vom österreichischen Schrifttum bislang elegant ausgespart, sorgt in der Praxis vielfach für erhebliches Kopfzerbrechen – sind doch Verträge, an denen mehrere Parteien beteiligt sind, (auch abseits des Gesellschaftsrechts) durchaus weitverbreitet und nicht selten von erheblicher Bedeutung. Der vorliegende Beitrag unternimmt daher den Versuch, ein wenig Licht in diesen Bereich der Rechtsgeschäftslehre des ABGB zu bringen.

1. Allgemeines

1.1. Meinungsstand in Deutschland

Wie sich Willensmängel bei mehrseitigen Rechtsgeschäften auswirken, ist, wie bereits einleitend festgestellt wurde, ein in Österreich bislang kaum untersuchtes Thema. Ganz anders verhält es sich damit in Deutschland, wo diese Problematik bereits in den Motiven zum BGB erkannt – und erörtert – wurde. Ursprünglich überwog dazu folgende Ansicht: „Ob die Ausübung des Anfechtungsrec...

Daten werden geladen...