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Anforderungen an eine Rechnung und Vorsteuerabzug
(G. L.) – Der Beschwerdeführer übermittelte eine berichtigte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2006 und begehrte die Vorsteuer für den Umbau seines Geschäftslokals. Beigelegt war diesem Antrag ein Anbot der X-GmbH, beinhaltend diverse Umbauarbeiten im Gesamtausmaß von 39.880 Euro sowie diverse Teilrechnungen, die jeweils in bar bezahlt wurden und einen Zeitraum vom bis umfassten. Die Überprüfung der X-GmbH ergab, dass diese in der Branche „übriger Warenhandel“ tätig gewesen war, die letzten Steuererklärungen für das Jahr 2004 abgegeben worden waren und die letzte Umsatzsteuerbuchung im Oktober 2006 erfolgt war. Im Jahr 2007 wurde der Konkurs über das Unternehmen eröffnet und im Folgejahr 2008 aufgehoben. Gemäß den UVA-Daten hat die X-GmbH in den Monaten Juli, August und September keinerlei Umsätze getätigt. Weitere Untersuchungen zeitigten das Ergebnis, dass die X-GmbH an der angeführten Adresse zum Zeitpunkt der Rechnungslegung nicht mehr Mieter war, da das Mietverhältnis durch die Delogierung bereits im Mai aufgelöst worden und das Geschäftslokal auch tatsächlich leer war. Darüber hinaus wiesen die Originalrechnungen der X-GmbH ein anderes Schriftbild auf als die vom Beschwerd...