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Umfang und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Steuerberater
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ausübung
Der Wechsel des Steuerberaters und die damit einhergehende zwangsläufige Beendigung des bestehenden Steuerberatervertrags durch den Mandanten selbst bzw dessen neue steuerliche Vertretung führen regelmäßig dazu, dass vom bisherigen Steuerberater die Herausgabe der ihm aufgrund des Mandatsverhältnisses überlassenen/zugegangenen Unterlagen verlangt wird. Bestehen noch offene Honorarforderungen des bisherigen Steuerberaters gegen seinen Mandanten, so wird jener gut beraten sein, von dem ihm zustehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Dieses in den AAB der Wirtschaftstreuhandberufe festgeschriebene Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsergebnissen ist ein probates Mittel, um so auf den Mandanten Druck aufzubauen, damit dieser seinen aus dem Mandatsverhältnis resultierenden Zahlungspflichten nachkommt. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Ausübung dieses „berufsrechtlichen“ Zurückbehaltungsrechts geben und damit dessen Umfang und Grenzen aufzeigen.
1. Voraussetzung des Anspruchs auf Herausgabe
Der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe von Unterlagen setzt regelmäßig voraus, dass ein gültiger Mandatsvertrag zwischen ihm und de...