Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Reichweite des kartellrechtlichen Konzernprivilegs bei Gemeinschaftsunternehmen
Konzerninterne Vereinbarungen fallen nicht unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Ob dieses kartellrechtliche Konzernprivileg auch im Verhältnis zwischen einem Gemeinschaftsunternehmen und seinen Müttern zur Anwendung kommen kann, war bislang in der Entscheidungspraxis weitgehend ungeklärt. In einem aktuellen Urteil bejaht der OGH diese Frage nunmehr. Für die Anwendbarkeit des Konzernprivilegs genügt es aber nicht, dass das Gemeinschaftsunternehmen von den Müttern gemeinsam kontrolliert wird. Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit das Gemeinschaftsunternehmen sein Marktverhalten autonom bestimmen kann oder diesbezüglich der gemeinsamen Leitung der Mütter unterliegt.
I. Einleitung
Nach Art 101 Abs 1 AEUV sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen verboten (Kartellverbot). Für das nationale (österreichische) Kartellrecht enthält § 1 Abs 1 KartG eine im Wesentlichen wortgleiche Verbotsnorm. Auf konzerninterne Vereinbarungen ist das Kartellverbot jedoch nach stRspr der Unionsgerichte nicht anwendbar (sog kartellrechtliches Konzernprivileg). Solche Vereinbarungen sind – sofern die in der Rspr entwickelten Kriterien erfüllt sind – einem „kartellre...