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SWK 13, 1. Mai 2012, Seite 695

Haftungsverfahren

Im Haftungsverfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht geltend gemacht werden, sondern dies ist dem Verfahren nach § 248 BAO vorbehalten. – (§ 248 BAO),(Abweisung)

( 2011/17/0311)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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