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Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung
K1
Branchenkennzahl
Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie in Punkt 74 der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a (Formular E 2). Weiters ist anzukreuzen, ob es sich um eine Groß-GmbH oder um eine Klein-GmbH handelt.
K2
Dauer des Gewinnermittlungszeitraums
Die Dauer des Gewinnermittlungszeitraums ist nur anzugeben, wenn dieser kürzer als zwölf Monate ist (Rumpfwirtschaftsjahr). Angefangene Monate gelten als volle Monate. Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ist festgelegt, ob das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder von diesem abweicht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist für 2014 das Einkommen zu versteuern, das in dem 2014 endenden Wirtschaftsjahr (2013/2014) erzielt worden ist. Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) beginnt das erste Wirtschaftsjahr mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und nicht erst – wie das zivilrechtlich der Fall ist – mit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Es ist anzugeben, ob der Jahresabschluss von den zuständigen Organen (Hauptversammlung, Generalversammlung) schon genehmigt – gegebenenfall...